Umsatzsteuer für Freiberufler

Die Ist-Besteuerung habe ich gleich beantragt, als ich die Anmeldung meiner Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet habe, mittels dem Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dort gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen der Sollversteuerung und der Istversteuerung der Entgelte. Auf Antrag kann man das mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt nachholen. Ich habe die Istversteuerung beantragt, weil der Gesamtumsatz < 500.000 € sein wird und ich Angehöriger eines freien Berufs im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bin.

Gerade für kleinere Unternehmen ist die Istversteuerung eher von Vorteil. Die Umsatzsteuer muss erst dann bezahlt werden, sobald der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Damit leite ich die Umsatzsteuer durch, die eingegangen ist. Bei der Sollbesteuerung erfolgt dies bereits bei Rechnungsstellung, sogar falls der Kunde im Nachhinein gar nicht bezahlt. Als Freiberufler und Unternehmer bin ich verpflichtet, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch mittels ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. § 18 Abs. 1 UStG).

Als Login-Optionen in ELSTER stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich später in den Konto-Einstellungen ändern oder erweitern lassen: Zertifikatsdatei, Personalausweis, Sicherheitsstick oder Signaturkarte. Nachdem wir privat ELSTER schon nutzen, habe ich extra einen Account für meinen Betrieb erstellt. Mit dem Online-Tool erledige ich folgende Themen:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich, da ich mehr als 7.500 € Umsatzsteuer.
  • Einkommensteuer: Quartalsweise, zunächst als grobe Schätzung bzgl. Umsatz.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Jährlich zum Jahresende.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss ich jeweils bis zum 10. des jeweiligen Monats einreichen. Für wen das zu knapp ist und es kaum pünktlich schafft, der kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragen, womit man die Umsatzsteuer jeweils einen Monat später abgeben darf.

Einkommensteuer für Freiberufler

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Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler

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Steuerarten für Freiberufler
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